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Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen der Firma Susanne Ihden Reisen e.K., Hauptstr. 49, 21379 Scharnebeck (Reiseveranstalterin, im nachfolgenden RV genannt)

Vorbemerkung:
Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten nur, soweit die Firma Susanne Ihden Reisen e.K. als Reiseveranstalter im Rechtssinne tätig wird. Sie gelten z.B. nicht bei der Vermittlung von Reisen anderer Reiseveranstalter und dem alleinigen Verkauf einzelner Reiseleistungen anderer Unternehmen.
Die nachfolgend benannten Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen gelten ebenfalls für die von Susanne Ihden Reisen e.K. vermittelten Leistungsträger wie INDIGO und RMK-Tours.

Buchungspauschale:
Als Vermittler berechnet die Firma Susanne Ihden Reisen e.K. eine Buchungspauschale ab 25,00 EUR. Die Gebühr richtet sich nach dem Aufwand der individuell auf den Kunden abgestimmten Reise. Die Summe der betreffenden Buchungspauschale, wird im Angebot, welches gratis ist, genannt.

1. Abschluß des Reisevertrages:
Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde dem RV den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Sie gilt für alle Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder erklärt, einstehen zu wollen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den RV zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form, sie erfolgt jedoch in der Regel durch die schriftliche Reisebestätigung.

2. Zahlung:
Bei Vertragsschluß kann eine Anzahlung von mindestens 20% des Reisepreises, wenigstens aber 40 EURO gefordert werden, die auf diesen angerechnet wird. (bei preisreduzierten TOP-Angeboten, Frühbucher-Angeboten und Reisen mit Flügen zu tagesaktuellen Preisen 40%). Der Restbetrag ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt zu zahlen, es sei denn, etwas anderes ist vertraglich vereinbart.
Bei kurzfristiger Buchung, ab 30 ist der gesamte Reisepreis Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen. Bei kurzfristiger Buchung wird die vollständige Zahlung des Reisepreises mit Zugang der Reisebestätigung (Zustandekommen des Reisevertrages) sofort zur Zahlung fällig, auch wenn wegen der Kurzfristigkeit der Buchung die Reiseunterlagen sogar erst drei Tage vor Reisebeginn oder noch kurzfristiger ausgehändigt werden können oder aber eine direkte Aushändigung faktisch nicht möglich ist, weil z.B. die Reiseunterlagen direkt beim Beförderungsunternehmen hinterlegt werden, damit der Kunde sie vor Reiseantritt direkt vom Beförderungsunternehmen ausgehändigt bekommt.
Bei Buchungen von Gruppenreisen gelten besondere Zahlungsbedingungen. Ihr Reisebüro informiert Sie.

3. Leistungen:
Der Umfang der Leistungen des RV ergibt sich aus dessen Leistungsbeschreibung und den Angaben im Reisevertrag. Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des RV. Orts- und Hotelprospekte haben nur unverbindlichen Informationscharakter.

4. Umbuchungen und Rücktritt des Kunden:

Der Kunde kann bis zum Reiseantritt verlangen, daß statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Der RV kann den Personenwechsel ablehnen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt oder deutsche oder ausländische Vorschriften entgegenstehen. Für die Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 40 EURO pro Person erhoben. Der Kunde haftet gesamtschuldnerisch neben dem Dritten für die Verpflichtungen aus dem Reisevertrag.
Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt wird mit Zugang der Erklärung beim RV wirksam. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktritts-Kosten-Versicherung.
Tritt der Kunde zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der RV Ersatz für seine Aufwendungen und Schadensersatz verlangen, und zwar als pauschale Entschädigung bei Rücktritt:

a) Pauschalreisen
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35%
vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 65%
ab dem Tag des Reiseantritts 80%
pro Person des jeweiligen Reisepreises; mindestens jedoch 30 €.

b) Preisreduzierte TOP-Angebote, Frühbucher-Angebote und „dynamische“ Pauschalreisen zu tagesaktuellen Preisen
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 75%
vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 85%
ab dem Tag des Reiseantritts 100%
pro Person des jeweiligen Reisepreises; mindestens jedoch 30 €.

c) Nurflüge oder Bausteinflüge
mit Charterflügen: Staffeln wie oben unter a); ab dem Tag des Reiseantritts jedoch 100%;
mit Flügen zu tagesaktuellen Preisen: 100% des Reisepreises;
mit Linienflügen: nach Flugscheinausstellung (ca. 21 Tage vor Reiseantritt) 150 € pro Person, sonst in jedem Fall 75 € pro Person.

d) Nur Hotel

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 60%
vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 70%
ab dem Tag des Reiseantritts 80% -100%
Person/Wohneinheit des jeweiligen Reisepreises; mindestens jedoch 50 €.

e) Ferienwohnungen/Appartements/Herrenhäuser
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 25%
vom 44. bis 35. Tag vor Reiseantritt 60%
vom 34 bis 1. Tag vor Reiseantritt 90%
ab dem Tag des Reiseantritts 100%
pro Person/Wohneinheit des jeweiligen Reisepreises; mindestens jedoch 50 €.

f) Mietwagen-Einzelleistungen
bis zum 9. Tag vor Mietbeginn 50 €
vom 8. bis 3. Tag vor Mietbeginn 70 €
ab dem 2. Tag vor Mietbeginn bzw.
bei Nichtabnahme des Mietwagens 90% des Mietpreises.

Beachten Sie bitte: haben Sie mehrere Leistungen im Bausteinsystem zusammengestellt (z.B. Nurflug und Hotel), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und zu addieren.  Beachten Sie bitte unbedingt auch etwaige abweichende Angaben beim einzelnen Angebot.

Ferienwohnungen/-häuser und Appartements
Die Ferienwohnung, das Ferienhaus oder das Appartement darf nur von der in der Ausschreibung maximal angegebenen Anzahl von Personen belegt werden. Bei der Ermittlung der Belegung werden auch Kinder als Person mitgezählt. Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Ausschreibung dies ausdrücklich zulässt. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern im Katalog nichts anderes erwähnt ist, sind sie unmittelbar vor Ort zu zahlen. Jeder Gast verpflichtet sich, die Wohneinheit nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit für evtl. Schäden verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand und gereinigt zurückgegeben worden sind.

Kunde und RV sind berechtigt, eine Erhöhung oder Ermäßigung der pauschalierten Entschädigung zu verlangen, wenn sie nachweisen, daß der nach Abzug der durch den Rücktritt ersparten Aufwendungen verbleibende Aufwendungsersatzanspruch/Schadensersatzanspruch des RV höher oder niedriger ist. Terminliche Umbuchungswünsche des Kunden gelten als Rücktritt vom geschlossenen Reisevertrag, verbunden mit dem Angebot, einen neuen Reisevertrag zu schließen.

5. Rücktritt oder Kündigung durch den RV:
Der RV kann vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten oder danach diesen kündigen,
a) ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der RV behält in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis; er muß jedoch den Wert der ersparten Aufwendung und die Vorteile anrechnen lassen, die er aus anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung oder aus Gutschriften der Leistungsträger erlangt.

b) bis zwei Wochen vor Reisebeginn: Wenn die in der Reisebeschreibung oder Reisebestätigung erreichte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sobald sich die Möglichkeit einer Nichtdurchführung der Reise abzeichnet, ist der Kunde davon zu unterrichten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung zu erklären; zugleich ist dem Kunden der gezahlte Reisepreis zurückzuerstatten.
C) bis vier Wochen vor Reisebeginn: Wenn dem RV die Durchführung der Reise trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht zuzumuten ist, weil für ihn angesichts der bei der Durchführung entstehenden Kosten die wirtschaftliche Opfergrenze , bezogen auf diese Reise, überschritten würde. Voraussetzung des Rücktritts ist weiter, daß der RV die zur Unwirtschaftlichkeit führenden Umstände nicht zu vertreten hat, daß er sie nachweist und daß er dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet. Dem Kunden ist in diesem Falle der Reisepreis unverzüglich zu erstatten. Macht er von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch, so erstattet im der Reiseveranstalter darüber hinaus für seinen Buchungsaufwand pauschal EURO 20.

6. Leistung- und Preisänderung:
Änderung des Reisevertrages hinsichtlich einzelner Reiseleistungen sind nur zulässig, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der RV hat den Kunden über etwaige Leistungsänderungen unverzüglich zu unterrichten. Er kann ihm eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Liegt der Reisetermin später als vier Monate nach Vertragsschluß, so kann der RV den vereinbarten Reisepreis ändern, sofern sich die Kosten der Reise durch Erhöhung von Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, öffentliche Abgaben und Tarifen in einem bei Vertragsschluß nicht vorhersehbaren Umfang erhöhten.

7. Kündigung in Folge außergewöhnlicher Umstände:
Wird die Reise in Folge einer bei Vertragsschluß nicht voraussehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde, als auch der RV kündigen. Der RV bleibt in diesen Fällen verpflichtet, alle ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern.
Im Falle der Vertragskündigung kann der RV für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Etwaige Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Die übrigen Mehrkosten fallen dem Kunden zur Last.

8. Haftung des Reiseveranstalters:
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Ist ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden oder hat der RV lediglich für das Verschulden eines Leistungsträgers einzutreten, so ist eine Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Der RV haftet nicht für mangelhafte Leistungen, die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen bezeichnet sind (z.B. Vermittlung des Besuchs von Veranstaltungen). Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Leistungen eines Leistungsträgers können gegen den RV nur insoweit geltend gemacht werden, als diese Ansprüche gegenüber dem Leistungsträger selbst nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften ausgeschlossen oder eingeschränkt sind.

9. Verpflichtungen des Kunden:
Der Kunde ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder zu vermindern. Er ist insbesondere verpflichtet, etwaige Beanstandungen unverzüglich dem RV selbst, dem betreffenden Leistungsträger oder der örtlichen Reiseleitung - soweit vorhanden bzw. vertraglich vereinbart .- zur Kenntnis zu geben. Die Kosten einer unverzüglichen telefonischen oder telegrafischen Unterrichtung des Büros des RV werden von diesem getragen. Unterläßt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verliert er seine Ansprüche auf Minderung.
Der Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck sind sofort dem Berförderungsunternehmen oder dem Reiseleiter bzw. soweit vorhanden bzw. vertraglich vereinbart - anzuzeigen. Wir empfehlen dringend vom Beförderungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung der Schäden zu verlangen.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Enddatum der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 c-g BGB

10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der RV bei den Leistungsträgern um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Dem Kunden wird empfohlen, zum Nachweis der Nichtinanspruchnahme von dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen.

11. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften:
Der RV ist verpflichtet, den Kunden über die geltenden Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften der Reiseländer zu unterrichten, soweit ihm diese bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderliche Sorgfalt bekannt sein müßten. Soweit dies ihm möglich ist, wird der RV den Kunden auch über wichtige Änderungen der in der Reisebeschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Etwaige Nachteile aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften gehen zu seinen Lasten, es sei denn, daß sie auf einer schuldhaften Falsch- oder Nichtinformation durch den RV beruhen.
Der RV haftet auch dann nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn er die Besorgung übernommen hat, es sei denn, er habe die Verzögerung selbst zu vertreten.
Hält der Kunde Einreisevorschriften eines Landes nicht ein oder wird ihm aufgrund eigenen Verschuldens ein Visum nicht rechtzeitig erteilt, so daß er deshalb an der Reise gehindert ist, kann der RV von dem Kunden entsprechende Gebühren verlangen.

12. Sonstiges:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zufolge.
Der Kunde kann den RV nur an seinem Sitz, also beim Amts- oder Landgericht Lüneburg verklagen.

2012-01-19

Geschäftsführerin: Roswitha Werth-Apel
 

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